Mietverlustversicherung

Nach einem Schadensfall durch Brand, Leitungswasser oder Sturm drohen dem Vermieter enorme Kosten.

  • Mieter, die von den erforderlichen Sanierungsarbeiten betroffen sind oder die gemietete Immobilie nicht oder nur teilweise nutzen können, haben Anspruch auf Mietminderung.
  • Die dadurch entstandenen Kosten werden von der Versicherung übernommen.
  • Auch die vom Vermieter selbst genutzten Räumlichkeiten werden angerechnet.

Der Tarif der Mietverlustversicherung richtet sich nach der Betriebsart, die auch für die Feuer-Tarifgruppe eine Rolle spielt.

Da bei der Geschäftsgebäudeversicherung der Mietverlust durch eine eigene Versicherung abgedeckt werden muss (versichert wird der Bruttojahreswert), sollten Sie sich ausführlich darüber informieren.